Das neue AQWA Hallenbad hat seine Pforten geöffnet!

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Hausanschluss Gas

Preisübersicht für einen Gasanschluss

A Hausanschlusskosten gemäß § 9 NDAV netto brutto

A.1
Pauschale bis Grundstücksgrenze* (gemeinsame Verlegung)
1.950,00 €  
2.320,50 €  
A.2
Mehrlängen auf dem Grundstück (pro Meter im unbefestigten Bereich)
60,00 €
71,40 €
A.3
Mehrlängen auf dem Grundstück (pro Meter im befestigten Bereich)
90,00 €
107,10 €
A.4
Pauschale Einzelverlegung
150,00 €
178,50 €

B Baukostenzuschuss gemäß § 11 NDAV

B.1
BKZ im Niederdrucknetz - je kW Nennwärmeleistung
36,56 €/kW
43,51 €/kW
B.2
BKZ im Mitteldrucknetz - je kW Nennwärmeleistung
5,27 €/kVA
6,27 €/kVA

C Mehrlänge ohne Tiefbau (bei Eigenleistung)

C.1
Mehrlängen auf dem Grundstück (pro Meter im unbefestigten Bereich)
40,00 €  
47,60 €  
C.2
Mehrlängen auf dem Grundstück (pro Meter im befestigten Bereich)
55,00 €
65,45 €

D Förderung (bei Umstellung auf) Gasversorgung

D.1
Bei Umstellung in bestehenden Gebäuden**
1050,42 €
1250,00 €
D.2
Bei Neubau
210,08 €
250,00 €

Mehrwertsteuersatz: 19 %

* Bei Hausanschlüssen, die nach Art, Dimension und Lage von üblichen Hausanschlüssen abweichen und allen übrigen Veränderungen erfolgt die Berechnung nach tatsächlichem Aufwand.

** Der Förderbetrag wird unter Vorbehalt geleistet. Soweit der Antragsteller nicht mindestens über einen Zeitraum von 5 Jahren nach dem ersten Gasbezug ausschließlich Erdgas über die Stadtwerke Walldorf GmbH bezieht, haben die Stadtwerke Walldorf GmbH ein Recht auf Rückerstattung der zeitanteiligen Fördersumme wegen des nicht über den vollen Zeitraum von 5 Jahren bezogenen Erdgases. Bei Ermittlung der Bezugsdauer ist ein Zeitraum von mehr als 6 Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden.
Für Auskünfte über weitere Förderprogramme seitens der Stadt Walldorf wenden Sie sich bitte an die dort
zuständigen Stellen. Diese können Sie eingehend informieren.

Antrag Hausanschluss Gas (232,3 KiB)

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung
für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV)

Gültig ab 01.08.2011