Grundversorgung gemäß § 36 EnWG
Grundversorger nach § 36 Absatz 1 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Die Stadtwerke Walldorf GmbH als Betreiberin eines Energieversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung ist verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten Kalenderjahre festzustellen.
Grundversorger bis 31.12.2012
Nach § 118 Abs. 3 EnWG ist bis zum 31.12.2012 das Unternehmen, das die Aufgabe der allgemeinen Versorgung im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes durchgeführt hat, Grundversorger im jeweiligen Netzgebiet.
Grundversorger bis einschließlich 31.12.2012 ist:
Stadtwerke Walldorf GmbH
Altrottstraße 39 Telefon (0 62 27) 82 88 -0
69190 Walldorf Telefax (0 62 27) 82 88 – 288
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