Förderung für Gasheizungsanlagen
Die Stadtwerke Walldorf fördern den Einbau von Gas-Zentralheizungsanlagen mit Brennwerttechnik bzw. Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung.
Hier finden Sie die aktuellen Fördersätze und die geltenden Förderrichtlinien sowie die Antragsunterlagen zum Herunterladen.
Aktuelle Fördersätze
gültig ab 1.8.2011 |
|
bei Neubauten |
pauschal 250 €
|
bei Heizungsumstellung |
|
bis zu 3 Wohneinheiten |
pauschal 1250 € |
für die 4. bis 10. Wohneinheit zusätzlich |
230 € je Wohneinheit |
für jede weitere nach der 10. Wohneinheit |
75 € je Wohneinheit |
eine Wohneiheit hat mindestens 45 m²
|
|
Antragsunterlagen
Download der Förderunterlagen (826,2 KiB)
bitte legen Sie Ihr Angebot des Heizungsbau-Unternehmens bei.
Förderrichtlinien
- Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z.B. Erbbauberechtigte). Wohnungseigentümergemeinschaften sind nur gemeinschaftlich antragsberechtigt. In diesem Fall ist den Antragsunterlagen der Beschluss der Eigentümerversammlung über die geplante Durchführung der Maßnahme beizufügen.
- Die Antragstellung hat vor Beginn der Maßnahme schriftlich zu erfolgen. Unter Maßnahmenbeginn ist bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (Auftragsvergabe) zu verstehen. Im Falle von Bauverträgen (bei Neubauten) hat die Antragstellung vor Beginn mit der konkreten Maßnahme zu erfolgen. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn ohne schriftliche Zustimmung mit der Maßnahmenausführung begonnen wurde.
- Nach Beendigung der Maßnahme ist eine Rechnungskopie der Heizungsfirma einzureichen.
- Voraussetzung für die Förderung ist der Einbau einer Gasheizungsanlage mit Brennwerttechnik bzw. Kraft-Wärme-Kopplung. Einzelöfen sind nicht förderfähig. Pro Grundstück bzw. Gebäudeeinheit wird ein einmaliger Zuschuss gewährt.
- Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Inbetriebnahme des Anschlusses. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuschüssen besteht auch bei Vorliegen der Voraussetzungen nicht. Die Bewilligung eines Zuschusses ersetzt etwaige notwendige öffentlich- oder privatrechtliche Genehmigungen nicht. Die Bewilligung wird auf 3 Jahre befristet. Innerhalb dieser Zeit muss die Inbetriebnahme des Anschlusses erfolgt sein. Bei Fristüberschreitung erlischt der Auszahlungsanspruch.
- Das Gas ist von der Stadtwerke Walldorf GmbH über eine Laufzeit von mindestens 3 Jahren zu beziehen. Wird vor Ablauf der 3 Jahre der Gaslieferant gewechselt, so ist der Zuschussbetrag an die Stadtwerke Walldorf zurück zu erstatten.





