Strom
Veröffentlichungspflichten Strom
Ergänzende Bestimmungen GVV STROM (49,7 KiB)
Netzlastgang Strom 2009 (158,2 KiB)
Grundversorgungsverordnung für Strom und Gas (109,6 KiB)
Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) (207,2 KiB)
Angaben zu Erneuerbaren Energien im Netz der Stadtwerke Walldorf
Gemäß § 15 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien vom 21.07.2004 (EEG) sind Netzbetreiber verpflichtet, die nachstehenden Angaben (PDF) zu veröffentlichen.
(Die Bescheinigung durch einen Wirtschaftsprüfer steht noch aus.)
EEG Bericht 2009 (45 KiB)
EEG Aufnahme 2009 (35,9 KiB)
Die gesetzeskonforme Aufnahme und Vergütung der EEG-Einspeisungen innerhalb des Verteilnetzes der Stadtwerke Walldorf GmbH gemäß § 4 Abs. 1 sowie Abs. 5 und § 5 Abs. 1 EEG wurde von einem allgemein anerkannten Wirtschaftsprüfungsinstitut bescheinigt.
1) gesetzliche Mindestvergütung ohne Mehrwertsteuer
2) vermiedene Netznutzungsentgelte gemäß § 5 Abs. 2 EEG





